Aktuelles

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Das Cannabisgesetz (CanG) wird am 1.4.2024 in Kraft treten

Zunächst einmal soll mit dem CanG die erste Säule eines 2-Säulen-Modells „Club Anbau & Regional-Modell“ (CARe-Modell) umgesetzt werden.

Mit Einführung eines Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sollen der straffreie Besitz zum Eigenkonsum von bis zu 50 Gramm und der straffreie private Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen sowie die Erlaubnis eines privaten gemeinschaftlichen Eigenanbaus in nicht-gewinnorientierten Anbauvereinigungen ermöglicht werden – die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten erst zum 1.7.2024 in Kraft. Zudem soll die Verschreibung von Medizinalcannabis in einem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt werden.

In einem weiteren Schritt soll die zweite Säule folgen, durch welche die Erprobung einer Abgabe von Cannabis über kommerzielle Lieferketten an erwachsene Einwohner bestimmter Kreise oder Städte in regional und zeitlich begrenzten Modellvorhaben ermöglicht werden soll.

Mit Einführung des KCanG und des MedCanG ist die Änderung einer Vielzahl von Gesetzen geplant. Das sind: BtMG, BtMVV, BtMAHV, Besondere Gebührenordnung BMG, AMG, BNichtrSchG, JArbSchG, ArbStättV, BZRG, StGB, EGStGB, StPO, FeV und GVG.

Hier geht es zum Gesetz.

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