Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Justizminister Buschmann verteidigte die Neuregelung gegen Kritik aus Opposition, Sicherheitsbehörden und Justiz.
Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und aneinander abgeben dürfen.
Vor der Verabschiedung hatte es erneute Kritik aus der Union und von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen gegeben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht massiven Nachbesserungsbedarf bei den Plänen. Auch mehrere CDU-Politiker bekräftigten ihre Vorbehalte.
„Kompletter Kontrollverlust“: Warnungen vor mehr Arbeit für Polizei und Justiz
Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sagte der Deutschen Presse-Agentur, trotz breiter Kritik habe Lauterbach nur kleine Änderungen vorgenommen. Es fehle eine ausreichend lange Übergangsphase, was „zwangsläufig zu massiven Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung“ führen werde, bemängelte Kopelke. Der Polizei werde der Entwurf große Probleme bereiten. Polizei und Justiz würden nicht ent-, sondern vielmehr belastet. In einer früheren Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden.
Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. „Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein“, sagte Schuster dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen „faulen Kompromiss“ geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“.
Der Deutsche Richterbund hatte bereits vor einigen Tagen erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs, Sicherheitsabständen und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz.
Buschmann sieht beim Richterbund „politische Vorbehalte“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach der Kritik des Richterbundes. Buschmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat.“
Sein Ministerium werde beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren werde, sagte Buschmann. „Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen.“
Gesetz soll bis Jahresende in Kraft treten
Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Carmen Wegge, sprach sich für eine Legalisierung des Rauschmittels aus. „Der Vorteil der Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen den Kinder- und Jugendschutz stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Wir stellen fest, dass das Cannabis-Verbot dazu geführt hat, dass eigentlich gar keine Aufklärungsarbeit an Schulen stattfindet.“ Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen nach den Gesetzesplänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt für Autofahrer Grenzwerte an. „Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Bild“ (Mittwoch). Die Vorschrift legt die Promille-Grenze beim Alkohol fest, ab der Autofahrer ordnungswidrig handeln.
Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 16. August 2023
Eine Antwort hinterlassen