Aktuelles

Aktuelles

Landgericht Bonn hebt Beschlagnahme von Datenträgern auf – Überlange Auswertung führt zur Unverhältnismäßigkeit

Das Landgericht Bonn hat mit Beschluss vom 30.09.2024 (22 Qs 23/24) die Beschlagnahme mehrerer elektronischer Geräte eines jugendlichen Beschwerdeführers aufgehoben. Die Geräte, darunter Smartphones, Notebooks und USB-Sticks, wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nachdem das Bundeskriminalamt aufgrund eines Hinweises des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) Ermittlungen gegen den Jugendlichen eingeleitet hatte. Ihm wurde vorgeworfen, eine kinderpornografische Datei über das soziale Netzwerk Snapchat hochgeladen zu haben.

Obwohl der Beschwerdeführer die Nutzung des fraglichen Accounts eingeräumt hatte, blieb der Tatverdacht vage. Besonders kritisch sah das Gericht die überlange Dauer der Datenauswertung. Mehr als ein Jahr nach der Sicherstellung war die Analyse der Geräte noch immer nicht abgeschlossen, was nicht auf die Komplexität der Datenmenge, sondern auf behördliche Überlastung, technische Probleme und höhere Priorisierungen zurückzuführen war.

Das Landgericht stellte fest, dass eine so langanhaltende Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig sei. Die grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte des Beschwerdeführers überwogen das staatliche Interesse an der Strafverfolgung. Auch wenn eine Rückgabe der Geräte theoretisch eine erneute Strafbarkeit begründen könnte, hielt das Gericht diesen Aspekt angesichts der langen Eingriffszeit für nachrangig.

Infolgedessen ordnete das Gericht die Herausgabe der beschlagnahmten Geräte an und legte die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der Staatskasse auf.

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.